Gesetzliche Untersuchungen
TÜV
Nutzfahrzeuge müssen jährlich bis alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Wie gut, dass wir vom Autohaus Herten in unserem Nutzfahrzeug-Center in Merzenich-Girbelsrath Ihnen jeden Tag TÜV-Termine anbieten können:
| montags und dienstags | 08:00 Uhr |
| mittwochs und donnerstags | 14:00 Uhr |
| freitags | 09:00 Uhr |
| samstags | nach Vereinbarung |
Eine kurze Anmeldung unter +49 2421 9772-0 oder
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genügt.
Sicherheitsprüfung
Die Sicherheitsprüfung ersetzt seit 1998 die Zwischenuntersuchung (ZU) und Bremsensonderuntersuchung (BSU) und ist auf besonders verschleißbehaftete und reparaturanfällige Teile und Baugruppen ausgerichtet. Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung ab 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht und einer Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h, Anhänger, Auflieger und angehängte Arbeitsmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über zehn Tonnen sowie Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als neun Sitzplätzen oder mehr als acht Fahrgast-Sitzplätzen müssen regelmäßig zur Sicherheitsprüfung. Die Frist hierfür liegt in der Regel zwischen zwei Hauptuntersuchungen (TÜV), ist aber immer abhängig von Fahrzeugart, Gewicht und Alter der Fahrzeuge.
Als prüfberechtigte Vertragswerkstatt führen wir vom Autohaus Herten täglich Sicherheitsprüfungen durch und erstellen die dazugehörige Prüfbescheinigung – auch bei Ihrem Nutzfahrzeug. Eine kurze Anmeldung unter +49 2421 9772-0 oder
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genügt.
Prüfung der Fahrtenschreiber und Kontrollgeräte
Eine weitere wichtige Prüfung für Nutzfahrzeuge ist die alle zwei Jahre durchzuführende Tachoprüfung oder Fahrtenschreiberprüfung nach § 57 b StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) – Prüfung der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte. Ob analog oder digital – als zertifizierte Vertragswerkstatt überprüfen wir vom Autohaus Herten Nutzfahrzeug-Center in Merzenich-Girbelsrath Ihren Fahrtschreiber, stellen ihn wieder richtig ein und erstellen die dazugehörige Prüfbescheinigung.
UVV-Prüfung
Laut Unfallverhütungsvorschrift muss ein Nutzfahrzeug mit hydraulischem Antrieb für Absetzkipper oder Kran regelmäßig überprüft werden – im Rahmen einer Unfallverhütungsvorschriftsprüfung (UVV-Prüfung). Bei der UVV handelt es sich um eine berufsgenossenschaftliche Regelung, die der Sicherheit von Fahrer und Mitarbeitern dient. Sie muss bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, an Nutzfahrzeugen mit Hydraulikantrieb durchgeführt werden.
Als zertifizierte Vertragswerkstatt sind wir vom Autohaus Herten autorisiert, die UVV-Prüfung für Nutzfahrzeuge mit hydraulischem Antrieb am Absetzkipper oder Kran abzunehmen und die dazugehörige Prüfbescheinigung auszustellen. Wir beraten Sie gerne zur UVV-Prüfung und führen alle UVV-Prüfungen von LKW, Sattelzügen, Anhängern und Aufliegern mit Hydraulikantrieb durch.
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